Das Anlegen einer für Fußgänger, Saumtiere und Schlitten benutzbaren Trasse nannte man „Schneebrechen“. Es war Pflicht der Anrainer, auf Vorarlberger Seite der Bewohner von Klösterle und Stuben, die dafür von den Reisenden ein „Bruchgeld“ einheben durften.