vorarlberg.at · Landesgeschichte · Ausstellungen des Vorarlberger Landesarchivs · Archivale des Monats - 2010
Urfehde vom 10. März 1494
Der herkömmliche Vorstellung, dass die Ehe eine nur das Paar selbst und die jeweilige Verwandtschaft betreffende Übereinkunft darstelle, war in Vorarlberg auch noch gegen Ende des Mittelalters anzutreffen. In diesem Sinn darauf vertrauend, dass, was von den Beteiligten konsenual geschlossen worden war, auch wieder einvernehmlich gelöst werden könne, tauschten in den 1490-er Jahren die Bregenzerwälder Jakob Moosbrugger und Ulrich Bischof ihre Ehefrauen.
Weil die Obrigkeit des Hinteren Bregenzerwaldes diesen Vorgang jedoch anders beurteilte, wurde die Angelegenheit gerichtsanhängig und damit der Nachwelt überliefert. Landam¬mann und Rat ließen die beiden Männer mit der Begründung inhaftieren, beim vorliegenden Delikt handle es sich um die Schmähung eines Sakraments und damit um einen Malefiz-, einen Blutgerichtsfall.
Ihr Vorgehen hängt weniger mit dem endgültigen Sieg der kirchlichen Vorstellungen über das Wesen der Ehe zusammen als mit dem nachhaltigen Ausbau und der Stabilisierung des professionalisierten und perfektionierten Verfahrens in hoch- und blutgerichtlichen Sachen, mit dem von Ammann und Rat erhobenen Anspruch auf die flächendeckende Gerichtshoheit – gerade in bewusster Konkurrenz zur geistlichen Gerichtsbarkeit.
Eine Verurteilung erfolgte indessen nicht, die beiden Männer kamen auf Bitten der Priesterschaft, anderer ehrsamer Leute und ihrer Verwandtschaft gegen „Urfehde“ – das am 10. März 1494 abgelegte Versprechen, sich wegen des Vorgefallenen nicht zu rächen und sich künftig gehorsam zu verhalten – wieder frei. Die Frauen wurden überhaupt nicht belangt.
Alois Niederstätter
VLA: Gericht Bregenzerwald, Urkunde Nr. 3811 (10.000 Urkunden des VLA digital in Monasterium.Net).