vorarlberg.at · Landesgeschichte · Ausstellungen des Vorarlberger Landesarchivs · 96 Gemeindewappen
Siegel dienten und dienen zur Beglaubigung von Dokumenten und zum Verschluss von Briefen. Wenn im Mittelalter eine Bürgerschaft ihr eigenes Siegel an eine Urkunde hängen konnte, war das ein selbstbewusstes Zeichen ihrer Rechtsstellung und Geschäftsfähigkeit. Siegel waren damit Hoheitszeichen und zugleich Sinnbild des Bürgerstolzes.
Für die Stadt Feldkirch sind seit 1312 Siegel belegt, für die Stadt Bludenz seit 1329. Sie zeigen jeweils das Stadtwappen. Das Stadtsiegel demonstrierte einen politischen Gestaltungsspielraum, den der Stadtherr der Bürgerschaft eingeräumt oder den sie ihm abgerungen hatte. Denken wir nur an den Freiheitsbrief, mit dem sich die Feldkircher Bürgerschaft 1376 vom letzten Grafen von Montfort-Feldkirch für ihre Zustimmung zum Verkauf der Grafschaft weitreichende Rechte zusichern ließ.
Exponat: Bundesbrief der „Vorarlberger Eidgenossenschaft" 18.8.1391
Mit dem Tod Rudolfs V. ging die Grafschaft Montfort-Feldkirch an Österreich über und trat der Freiheitsbrief in Kraft. Die Feldkircher hatten also ein Interesse daran, die neue habsburgische Landesherrschaft zu festigen. Unter Führung der Feldkircher Bürgerschaft und des Grafen Albrecht III. von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz schlossen 1391 die Stände der Herrschaften Feldkirch und Bludenz mit Zustimmung des Herzogs von Österreich ein Militärbündnis. Die Vorarlberger Landstände haben diesen Bundesbrief später als ihre Gründungsurkunde angesehen. Graf Albrecht (Siegel fehlt), die Stadt Bludenz, die Stadt Feldkirch und das „Land" Bregenzerwald (Siegel fehlt) beglaubigten den Vertrag.
Vorarlberger Landesarchiv: Landstände Urk. Nr. 5560.