vorarlberg.at · Landesgeschichte · Ausstellungen des Vorarlberger Landesarchivs · 96 Gemeindewappen
Stadt- und Markterhebungen, Namensänderungen und Wappenverleihungen waren ein Vorrecht der Krone gewesen. Nach 1918 nahm diese Kompetenz zunächst die Bundesregierung wahr. Mit der Bundesverfassungsnovelle 1925 ging die Zuständigkeit an die Länder über. Am 22. Dezember 1926 beschloss der Vorarlberger Landtag eigens ein Landesgesetz, das sich an einem Muster des Bundeskanzleramts orientierte.
Das Gesetz sah unter anderem vor, dass sämtliche Gemeinden, die bereits ein Wappen führen, innerhalb eines Jahres um eine Bestätigung oder Verleihung dieser Berechtigung durch die Landesregierung ansuchen müssen. Bis Juni 1928 zeigten zehn Gemeinden an, zur Wappenführung berechtigt zu sein, 23 meldeten ihr Interesse an einer Verleihung an. Die übrigen 68 Gemeinden legten vorerst keinen Wert darauf.
Exponat: Wappendiplom für die Marktgemeinde Schruns (Gleichstück) 10.12.1927
1924 beantragte Schruns die Markterhebung und ein Wappen. Mit Beschluss vom 21. Oktober 1927 verlieh der Landtag der Gemeinde Schruns das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde". Die Wappenverleihung verzögerte sich, weil sich die Gemeindevertretung über die Gestaltung stritt. Die einen wollten unbedingt eine Montafonerkuh im Wappen und keinesfalls einen Sprungstier, weil dann die „Ausspottung" der Schrunser Frauen zu befürchten sei. Die Entscheidung fiel schließlich für den Stier als Symbol für die Viehzucht und den Viehmarkt, kombiniert mit den Montafoner Schlüsseln und der aufgehenden Sonne des Fremdenverkehrs. In Burmeisters Wappenbuch wurde der Phallus, das Symbol der Stärke und Fruchtbarkeit, weggelassen. Diese „Schmähung" wäre frührer ein Kriegsgrund gewesen.
Vorarlberger Landesarchiv: Gemeindewappenregistratur, Schruns.