Seit 1985 kann für die Pflege freundschaftlicher Beziehungen zum Land Vorarlberg, die diesem zur Ehre gereichen oder sonst von besonderer Bedeutung sind, der Montfortorden verliehen werden.
Für die Verleihung ist die Vorarlberger Landesregierung zuständig.
Der Montfortorden kann in drei Klassen verliehen werden:
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Montfortorden (LGBl.Nr. 46/1985, 58/2001);
Verordnung über den Montfortorden (LGBl.Nr. 12/1986).
Ausstattung und Trageweise
Der Große Montfortorden besteht aus einem Balkenkreuz, einem Flecht-bandornament und einem Halsband. Das Kreuz ist von Spitze zu Spitze diagonal gemessen 55 mm groß. Es hat vier Balken, die an den Enden eingeschnitten sind. Das Kreuz ist vergoldet und trägt auf einem blauen Feld das Landeswappen. Das Flechtbandornament ist in Relief massiv ausgeführt und vergoldet. Es ist mit dem Kreuz und dem Halsband beweglich verbunden. Als Verbindung zum Halsband dient eine vergoldete Spange. Das Halsband ist 45 mm breit, rot-weiß, moiriert, 50 cm lang und mit zwei Endbändern zu knoten.
Der Montfortorden in Gold unterscheidet sich vom Großen Montfortorden dadurch, dass das Balkenkreuz 50 mm groß ist und dass er kein Flechtbandornament aufweist.
Der Montfortorden in Silber unterscheidet sich vom Montfortorden in Gold dadurch, dass das Balkenkreuz versilbert ist und an einem rot-weißen Dreiecksband an der linken Brustseite getragen wird. Das Dreiecksband ist aus einem 45 mm breiten, rot-weißen, moirierten Band zusammengenäht.
Jeder mit dem Montfortorden Ausgezeichnete hat das Recht, den Montfortorden auch in verkleinertem Maßstab (Miniatur) oder als Uniformträger das Band in Form einer schmalen Leiste zu tragen.