Hervorragende sportliche Leistungen, die ein überörtliches Interesse erwecken, können seit 1968 durch Verleihung des Ehrenzeichens für sportliche Leistungen gewürdigt werden.
Für die Verleihung ist die Vorarlberger Landesregierung zuständig.
Das Ehrenzeichen für sportliche Leistungen wird in zwei Stufen verliehen. Dabei ist auf den Grad der sportlichen Leistungen Bedacht zu nehmen.
Rechtsgrundlagen
Sportgesetz (LGBl.Nr. 15/1972, 17/1995, 58/2001, 1/2008, 36/2008);
Sportehrenzeichenverordnung (LGBl.Nr. 25/2007).
Beschreibung
Das Ehrenzeichen „Für sportliche Leistungen":
Durchmesser 40 mm, Stärke 2,5 mm, aus Messing gefertigt;
Design und Text sind geprägt.
Der am Rand des Ehrenzeichens umlaufende Text lautet:
„Für sportliche Leistungen" und hat eine Schrifthöhe von 2,5 mm. Die Darstellung der Vorarlberg-Karte ist 33 mm hoch und glanzpoliert. Das Schild ist 14 mm hoch. Das Rote-Band (Baumwollband RIPS mit der Farbnummer 3030) ist 15 mm breit und 71 mm hoch es ist mit einer 1 mm starken Messingplatte hinterlegt und auf der die Anstecknadel befestigt. Auf dem roten Band ist die Medaille fixiert.
Ausführung Gold: Messing goldfarbig, matt und glanzpoliert
Ausführung Silber: Messing echt versilbert, matt und glanzpoliert
Gleiche Ausführung für die Anstecknadel. Durchmesser der Anstecknadel ist 15 mm, Stärke 1 mm, Länge der Anstecknadel mit Verschluss 8 mm.