Am 1. März ist die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft, in Kraft getreten. Diese verlangt die Erstellung von Einkommensberichten. Damit soll die Einkommenstransparenz erhöht werden und die ungerechtfertigten Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern beseitigt werden. Die Arbeiterkammer, der ÖGB und das Frauenreferat der Landesregierung haben für Betriebsrätinnen und Betriebsräte einen Leitfaden für den Umgang mir Einkommensberichten verfasst. Weitere Details...