1985
Gender Mainstreaming wird zum ersten Mal auf der 3. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Nairobi als politische Strategie vorgestellt.
1995
Auf der 4. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking wird Gender Mainstreaming in der abschließenden Arbeitsplattform als Prinzip verankert. Daraus ergibt sich für alle UN-Mitgliedsstaaten die Verpflichtung, Pläne zur praktischen Umsetzung von Gender Mainstreaming zu entwickeln. Für die Arbeit der Vereinten Nationen ist die Beachtung und Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes seit damals bei allen Maßnahmen und Programmen verpflichtend.
1997
Ein Meilenstein auf europäischer Ebene ist die Verankerung im Vertrag von Amsterdam (1997, Inkrafttreten des Vertrages 1999), wodurch Gender Mainstreaming in das „Grundrecht“ der Europäischen Union aufgenommen wurde. Seither muss in allen gemeinschaftlich geregelten Bereichen - etwa Handelspolitik, Forschung und technologische Entwicklung, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt - die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert werden.
1998
Der Artikel 7 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes verbietet jede Form der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts. Abs. 2 lautet seit 1998: "Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere zur Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.“ Damit hat sich auch Österreich zur Umsetzung des Gender Mainstreaming verpflichtet.
2000
Mit dem Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 wird in Österreich die interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming „IMAG Gender Mainstreaming“ eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe sind alle Bundesministerien, der Verfassungsgerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof, der Rechnungshof, die Volksanwaltschaft sowie die Parlamentsdirektion durch Ressortbeauftragte vertreten, um Gender Mainstreaming auf Regierungsebene umzusetzen. Es werden Projekte entsprechend begleitet und evaluiert sowie Maßnahmen und Gesetze hinsichtlich der Anwendung des Gender Mainstreaming überprüft und bewertet.
2002
Ein nächster wichtiger Meilenstein war der Ministerratsbeschluss vom 3. April 2002 über ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung von Gender Mainstreaming für die kommenden Jahre.
Ministerratsbeschluss vom 3. April 2002
http://www.imag-gendermainstreaming.at/cms/imag/attachments/8/1/2/CH0148/CMS1059042826226/2gm-folder-mb.pdf
Nach Vorarbeiten durch die Länderkonferenz der FrauenreferentInnen wurde in der Landeshauptleutekonferenz vom 12. November 2002 der Beschluss gefasst, dass sich die Landeshauptleute zu Gender Mainstreaming sowohl in der Politik als auch in der Verwaltung der Länder bekennen.
2004
Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 zur praktischen Umsetzung von Gender Mainstreaming in Fortsetzung der bisherigen Beschlüsse. Damit wurde die Grundlage für eine zielgerichtete Umsetzung von Gender Mainstreaming auf Bundesebene geschaffen – mit Auswirkungen auf alle Bereiche staatlichen Handelns.
2008
Mit dem letzten Ministerratsbeschluss vom 5. März 2008 wurde die Anwendung der zwei Leitfäden zur Umsetzung von Gender Mainstreaming, welche im Auftrag der Frauenministerin erstellt wurden, im Rahmen der legistischen Vorhaben und im Bereich der Budgeterstellung bekräftigt.
Mehr dazu unter: www.imag-gendermainstreaming.at/cms/imag/index.html
Gender Mainstreaming in der Europäischen Union
Mit der Verankerung im Vertrag von Amsterdam (1997, Inkrafttreten 1999) wurde Gender Mainstreaming in das Primärrecht der Europäischen Union aufgenommen. Darin ist die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern als eine der Aufgaben der Gemeinschaft festgelegt. Weiters heißt es darin, dass in allen gemeinschaftlich geregelten Bereichen (bspw. Handelspolitik, Forschung und technologische Entwicklung, wirtschaflticher und sozialer Zusammenhalt) die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert werden muss. Mehr dazu unter: http://ec.europa.eu/social