Kinder haben Rechte!
In einem internationalen, völkerrechtlichen Vertrag mit dem Titel „Konvention über die Rechte des Kindes“ wurden 1989 von den Vereinten Nationen Rechte für Kinder beschlossen. Diese Kinderrechtskonvention wurde von fast allen Ländern der Welt – 1992 auch von Österreich – unterzeichnet. „Die Regierungen bekennen sich damit zur Anerkennung von bestimmten Rechten für Kinder und Jugendliche und verpflichten sich, diese Rechte umzusetzen und dafür zu sorgen, dass sie in ihrem Staat eingehalten werden. Außerdem ist es ihre Aufgabe die Kinderrechte in der Bevölkerung bekannt zu machen.“, so Landesrätin Dr. Greti Schmid.
Vorarlberger Kinderrechtepreis 2010
Um positive Beispiele der Umsetzung der Kinderrechte bekannt zu machen und auszuzeichnen, haben sich „Kinder in die Mitte“ und der Kinder- und Jugendanwalt dazu entschlossen, heuer zum dritten Mal den „Vorarlberger Kinderrechtepreis“ zu verleihen. Schulen, Kindergärten, Einzelpersonen, Vereine, Institutionen und Gemeinden, welche die Umsetzung der Kinderrechte in vorbildlicher Weise betreiben, können am Wettbewerb teilnehmen ....
Weitere Informationen zu den Einreichformalitäten, zur Bewertung und zu den Kategorien, zur Jury und zum Preisgeld erhalten Sie im Informationsblatt.
Der Kinderrechtepreis wird alle zwei Jahre verliehen: Hier finden Sie Informationen zum 2. Kinderrechtepreis 2008, 1. Kinderrechtepreis 2006
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim:
Kinder- und Jugendanwalt Vorarlberg
6800 Feldkirch, Schießstätte 12
T 05522 84900, E kija@vorarlberg.at, www.kija.at
Kontakt:
Gesellschaft, Soziales und Integration – Jugend und Familie (LageplanFahrplan)
Download:
Information Kinderrechtepreis (27 kB)
Formular Projekteinreichung KiRePreis 2010 (311 kB)
Folder Kinderrechtepreis (393 kB)
Plakat Kinderrechtepreis (317 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme