Was will die Landesregierung mit dem Familienzuschuss erreichen?
Wer ist anspruchsberechtigt – ab wann?
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn
Wie hoch ist der Familienzuschuss?
Der Familienzuschuss liegt monatlich zwischen 43,60 und 439,90 Euro, je nach dem so genannten gewichteten „Pro-Kopf-Einkommen“ der Familie. Das heißt, die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder.
Ermittlung des Familien-Nettoeinkommens:
Als Familien-Nettoeinkommen gelten alle Einkünfte
Berücksichtigt werden
- monatliche Nettoeinkünfte aus Einkommen, Gehalt, Lohn, Pension einschließlich allfälliger Nebengebühren, sonstige laufende Bezüge usw.
- Wohnbeihilfe, Annuitätenzuschüsse, Leistungen der Sozialhilfe, Unterhaltszahlungen für Eltern und Kinder (Alimente), Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld u.ä.
Nicht berücksichtigt werden
- Familienbeihilfe (einschließlich Zuschlag nach dem Familienlastenausgleichsgesetz)
- Für Sonderbedarf gewidmete Leistungen, insbesondere Pflegegeld, Familienzuschuss oder Eingliederungshilfe
Anhand der nachfolgenden Tabelle können Sie feststellen, ob und in etwa welcher Höhe für Ihr Kind ein Zuschuss gewährt werden kann. Dazu zwei Beispiele:
Beispiel A:
Sie sind eine Familie mit einem Erwachsenen und zwei Kindern mit einem monatlichen Familien-Nettoeinkommen von € 1.720,00.
Anhand der Tabelle können Sie feststellen, dass Sie einen Familienzuschuss erhalten, da Sie unterhalb der Einkommenshöchstgrenze von € 1.895,40 liegen. Weiters können Sie feststellen, dass Sie mit Ihrem Einkommen von € 1.720,00 zwischen dem Einkommen von € 1.665,45 und € 1.780,43 liegen und somit einen monatlichen Familienzuschuss zwischen € 174,40 und € 109,00 erhalten.
Beispiel B:
Sie sind eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern mit einem monatlichen Familien-Nettoeinkommen von € 1.800,00.
Anhand der Tabelle können Sie feststellen, dass Sie einen Familienzuschuss erhalten, da Sie unterhalb der Einkommenshöchstgrenze von € 2.864,16 liegen. Weiters können Sie feststellen, dass Sie mit Ihrem Einkommen von € 1.800,00 unter dem Einkommen von € 1.811,36 liegen und somit den Höchstzuschuss in der Höhe von monatlich € 439,90 erhalten.
Die exakte Höhe des Zuschusses wird die Landesregierung berechnen und Ihnen mitteilen.
Eine erste grobe Berechnung des Familienzuschusses ist auch im Internet möglich:
www.vorarlberg.at/familien_foerderung
Weitere Informationen:
Landhaus Bregenz
Tel: 05574/511-24128 oder 24139
E-mail: familienzuschuss@vorarlberg.at
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Gesellschaft, Soziales und Integration (LageplanFahrplan), Telefon +43 (0) 5574 / 511-24105, E-Mail gesellschaft-soziales@vorarlberg.at