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Familie

Familienzuschuss

Informationen zum Familienzuschuss:

Kontakt:

Astrid Marxer-Haselwanter: 05574 / 511 - 24128
Irene Vogler: 05574 / 511 - 24139
E-Mail: familienzuschuss@vorarlberg.at
Landhaus Bregenz, Römerstraße 15

Was will die Landesregierung mit dem Familienzuschuss erreichen?

  • Wertschätzung der Familie als wichtigstes Fundament der menschlichen Gesellschaft.
  • Finanzielle Entlastung von Familien durch ein sozial ausgewogenes Zuschusssystem.
  • Wahlmöglichkeit zwischen beruflichem Wiedereinstieg und Familienarbeit.


Wer ist anspruchsberechtigt – ab wann?

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn

  • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg und die österreichische Staatsangehörigkeit bzw die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz hat.
  • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze (siehe Tabelle).


Wie hoch ist der Familienzuschuss?

Der Familienzuschuss liegt monatlich zwischen 44,90 und 459,20 Euro, je nach dem so genannten gewichteten „Pro-Kopf-Einkommen“ der Familie. Das heißt, die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder.

Ermittlung des Familien-Nettoeinkommens:


Als Familien-Nettoeinkommen gelten alle Einkünfte

  • der im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern (auch Lebensgefährte/in) und
  • der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, so weit für diese Familienbeihilfe bezogen wird und diese Einkünfte der Unterhaltssicherung dienen (zB Alimente).

    Berücksichtigt werden
  • monatliche Nettoeinkünfte aus Einkommen, Gehalt, Lohn, Pension einschließlich allfälliger Nebengebühren, sonstige laufende Bezüge usw.
  • Wohnbeihilfe, Annuitätenzuschüsse, Leistungen der Sozialhilfe, Unterhaltszahlungen für Eltern und Kinder (Alimente), Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld u.ä.

    Nicht berücksichtigt werden
  • Familienbeihilfe (einschließlich Zuschlag nach dem Familienlastenausgleichsgesetz)
  • Für Sonderbedarf gewidmete Leistungen, insbesondere Pflegegeld, Familienzuschuss oder Eingliederungshilfe


Anhand der nachfolgenden Tabelle können Sie feststellen, ob und in etwa welcher Höhe für Ihr Kind ein Zuschuss gewährt werden kann. Dazu zwei Beispiele:

 

Beispiel A:
Sie sind eine Familie mit einem Erwachsenen und zwei Kindern mit einem monatlichen Familien-Nettoeinkommen von € 1.700,00.
Anhand der Tabelle können Sie feststellen, dass Sie einen Familienzuschuss erhalten, da Sie unterhalb der Einkommenshöchstgrenze von € 1.951,10 liegen. Weiters ist ersichtlich, dass Sie mit Ihrem Einkommen von € 1.700,00 zwischen dem Einkommen von € 1.628,70 und € 1.736,20 liegen und somit einen monatlichen Familienzuschuss zwischen € 222,40 und € 163,30 erhalten.

 

Beispiel B:
Sie sind eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern mit einem monatlichen Familien-Nettoeinkommen von € 1.800,00.
Anhand der Tabelle können Sie feststellen, dass Sie einen Familienzuschuss erhalten, da Sie unterhalb der Einkommenshöchstgrenze von € 2.948,40 liegen. Weiters können Sie feststellen, dass Sie mit Ihrem Einkommen von € 1.800,00 unter dem Einkommen von € 1.811,40 liegen und somit den Höchstzuschuss in der Höhe von monatlich € 459,20 erhalten.


Die exakte Höhe des Zuschusses wird die Landesregierung berechnen und Ihnen mitteilen.


Eine erste grobe Berechnung des Familienzuschusses ist auch im Internet möglich:
www.vorarlberg.at/familien_foerderung


Antrag: Familienzuschuss

Infobox

Kontakt:

  1. Amt der Landesregierung – Gesellschaft, Soziales und Integration (Lageplan·Fahrplan), Telefon +43 (0) 5574 / 511-24105, E-Mail 

  2. Gesellschaft, Soziales und Integration – Jugendwohlfahrt (Lageplan·Fahrplan)

    1. Astrid Marxer-Haselwanter, Telefon +43 (0) 5574 / 511 - 24128, E-Mail 
    2. Irene Vogler, Telefon +43 (0) 5574 / 511 - 24139, E-Mail 

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