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Familie

Wettbewerbskriterien

Sechs Kriterien bilden wesentliche Elemente für Familienfreundlichkeit und stehen im Mittelpunkt des Wettbewerbs:

  1. Arbeitszeit
    Eine möglichst flexible Abstimmung der Arbeit auf die familiären Erfordernisse ist eine wesentliche Grundlage für die gelungene Vereinbarung von Beruf und Familie. Teilzeitarbeit darf weder auf niedrig qualifizierte wenig attraktive Arbeitsplätze ohne Aufstiegschancen beschränkt sein, noch darf sie ein Hindernis darstellen für den Zugang zu Weiterbildungsangeboten oder künftige Vollzeitbeschäftigung. Bewertet werden folgende Faktoren:
     
    • Möglichkeiten zu Teil- bzw. Gleitzeit für Frauen und Männer
    • Weitere flexible Arbeitszeitmodelle, die auf die familiäre Situation und die vorhandene Infrastruktur Rücksicht nehmen (z.B. individuelle Vereinbarungen, die sich an den Zeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln orientieren, Zeitkonten, Blockzeiten, Schichtmodelle)
    • Flexible Formen der Arbeitsorganisation (z.B. Job-Sharing, Telearbeit, Heimarbeit)
    • Die Möglichkeit, Teilzeitarbeitsplätze in Vollzeitarbeitsplätze umzuwandeln und umgekehrt
       
  2. Weiterbildung
    Weiterbildung ist einer der wichtigsten Faktoren für berufliche Weiterentwicklung. Unter Berücksichtigung der betrieblichen und branchenspezifischen Situation können Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Familienpflichten dabei auf verschiedenen Ebenen unterstützen. Bewertet werden folgende Faktoren:
     
    • Weiterbildungsangebote des Unternehmens im Allgemeinen
    • Frauenanteil bei Weiterbildungsmaßnahmen
    • Anteil von Teilzeitbeschäftigten bei Weiterbildungen
    • Ausmaß der Kostenübernahme für die Weiterbildung durch das Unternehmen
    • Anrechnung der Weiterbildungszeit auf die Arbeitszeit
    • Berücksichtigung der familiären Bedürfnisse bei der Planung der Weiterbildung
       
  3. Karenz und Wiedereinstieg
    Unternehmen können ihren karenzierten Beschäftigten vielfältige Möglichkeiten bieten, während der Karenz Kontakt zum Betrieb zu halten. Dadurch bleibt die Bindung an das Unternehmen aufrecht. Hürden beim Wiedereinstieg können gezielt niedrig gehalten werden. Ein besonders wichtiger Aspekt sind hier Maßnahmen, die deutlich machen, dass die Vereinbarungsproblematik Mütter wie Väter betrifft. Bewertet werden folgende Faktoren:
     
    • Quote der WiedereinsteigerInnen ins Unternehmen
    • Kontaktmöglichkeiten zwischen Unternehmen und karenzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
      • Regelmäßige Kommunikation des Unternehmens mit den karenzierten Beschäftigten (Info-Briefe usw.)
      • Einladung zu Betriebsfeiern
      • Mitarbeit im Unternehmen (Urlaubsvertretung, geringfügige Beschäftigung)
      • Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
    • Einschulungen und individuelle Unterstützungen beim Wiedereinstieg („sanfter Wiedereinstieg“: z.B. mit reduzierter Arbeitszeit beginnen, um Überforderung zu vermeiden)
    • flexible Arbeitszeiten beim Wiedereinstieg
    • Inanspruchnahme von Väterkarenz
       
  4. Familienfreundliche Einrichtungen
    Unternehmen können ihren Arbeitskräften Unterstützung bei der Organisation ihrer Familienpflichten – insbesondere bei der Kinderbetreuung - bieten. Familienfreundlichkeit bedeutet aber auch Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen und ein aktives Eintreten für Familienförderung nach außen. Bewertet werden folgende Faktoren:
     
    • Hilfe bei der Organisation von Kinderbetreuung
    • Möglichkeit, Kinder in Notfällen in den Betrieb mitzunehmen
    • erweiterter Pflegefreistellungsanspruch
    • Kontingente in Betreuungseinrichtungen, Kinderbetreuung in Kooperation mit anderen Firmen, eigener Betriebskindergarten
    • freiwillige Zusatzleistungen zur Entlastung des Familienbudgets und der Familienorganisation (z.B. serviceorientierte Maßnahmen: Familienangehörige können die Betriebskantine mitbenutzen, Firmenauto kann auch privat verwendet werden, Metrokarte für MitarbeiterInnen)
    • eigene Ansprechpersonen für Frauen- und Familienfragen im Betrieb
    • bestehende oder geplante innovative Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
       
  5. Anteil von Frauen in Führungspositionen
    Frauen soll der Aufstieg uneingeschränkt in alle Unternehmensebenen möglich sein. Familiäre Pflichten dürfen nicht automatisch Karrierehemmnisse bedeuten. (Dieses Kriterium ist abhängig von der Betriebsgröße: In Klein- und Mittelunternehmen ist der/die UnternehmensinhaberIn vielleicht die einzige Führungskraft.) Bewertet werden folgende Faktoren:
     
    • Relation der Anzahl von Frauen in Führungspositionen zu ihrem Anteil an den Gesamtbeschäftigten
    • Stellenwert der von Frauen eingenommenen Führungspositionen:
      • mittlere Führungsebene
      • Top-Positionen
    • Teilzeitarbeit in Führungsebenen für Frauen und Männer
       
  6. Unternehmenskultur
    Familienfreundliche Maßnahmen sind dann effizient, wenn sie in der Unternehmenskultur breit verankert sind. Alle Mitarbeitenden müssen diese Maßnahmen kennen, von ihrem Wert überzeugt und sensibel sein für die vielschichtigen Aspekte der Vereinbarung von Beruf und Familie. Bewertet werden folgende Faktoren:
     
    • Positionen und Werthaltungen des Unternehmens zur Familienförderung (z.B. Leitbild, Öffentlichkeitsarbeit)
    • Familienfreundlichkeit als Thema in allen betrieblichen Ebenen und Gremien
    • Information der MitarbeiterInnen über familienfreundliche Maßnahmen (z.B. durch Intranet, Broschüren, Veranstaltungen, eigene Ansprechpersonen)
    • Berücksichtigung des Themas „Familienfreundlichkeit“ in Mitarbeitergesprächen
    • Einbeziehung karenzierter Beschäftigter in die Informationsmaßnahmen des Betriebes (z.B. durch Zusendung der Firmenzeitung, Zugang zum firmeneigenen Intranet)
    • gleiche Entlohnung für Frauen und Männer in vergleichbaren Positionen

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