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Familie - Familienfreundliche Maßnahmen im Betrieb

Finanzielle Unterstützung für Beschäftigte mit Familie

Betriebe können ihre Familienorientierung durch besondere, finanzielle Unterstützungen zur Entlastung des Familienbudgets unterstreichen. Bei der steuerlichen Behandlung ist dabei zu beachten, dass Zuschüsse in der Regel einen Lohnbestandteil darstellen.

  • Essenskostenzuschuss
    Unternehmen können ihren Beschäftigten finanzielle Zuschüsse für sich und ggf. auch für ihre Familien gewähren. Die Auszahlung von Essenskosten stellt einen geldwerten Vorteil für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar.
     
  • Heirats- und Geburtsbeihilfe
    Anlässlich einer Heirat und nach einer Geburt stehen größere Anschaffungen an, wie z. B. die Ausstattung für Haushalt und Baby, eine neue Wohnung oder ein geräumigeres Auto. Heirats- und Geburtsbeihilfe sind einerseits eine finanzielle Hilfe für die Beschäftigten, andererseits zeigen sie die soziale Anteilnahme des Unternehmens.
    Unternehmen können ihren Beschäftigten anlässlich der Geburt eines Kindes freiwillig zusätzliche finanzielle Zuwendungen gewähren wie z.B. Gutscheine.
     
  • Zuschuss zur Kinderbetreuung
    Betriebe können ihren Beschäftigten finanzielle Zuschüsse zusätzlich zum Gehalt gewähren, wenn externe Kinderbetreuung erforderlich ist.
     
  • Anlassbedingte Zuschüsse
    Als Unterstützung und Wertschätzung der Familien können Unternehmen zusätzliche Leistungen einführen:
    Kinderzuschuss: z.B. in Form einer Aufstockung des Weihnachtsgeldes
    Zuschuss zum Familienurlaub: z.B. in Form einer Aufstockung des 13. Monatsgehalts

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