Die Abrechnungen erfolgen seit 1.4.1998 über das VIPAS (Vorarlberger integriertes Personalmanagement- und Abrechnungs-System). Ein neues, modernes EDV-System in Client/Server-Architektur, das sowohl von den personalführenden Stellen (zB Personalabteilung und Schulabteilung) als auch von der Gehaltsbemessungsstelle verwendet wird.
Grundsätzlich werden von den personalführenden Stellen alle Angelegenheiten des Dienstrechtes, also die Vollziehung des Landesbedienstetengesetzes samt den dazugehörenden Verordnungen, bearbeitet. Die Gehaltsbemessungsstelle hingegen kümmert sich um die anderen Agenden, die in Zusammenhang mit der Personalabrechnung anfallen. Das sind neben der monatlichen Bezugsabrechnung:
Mitverrechnung von Sachbezügen
- Wohnraum, den der Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt
- Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges
- Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz- Abstell- oder Garagenplatzes
Finanzamt - Lohnsteuer
- Lohnsteuerfreibeträge (Unterlage: Mitteilung des Finanzamtes)
- Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag
- Pendlerpauschale
- Arbeitnehmerveranlagung
Formulare für Anträge an das Finanzamt sind hier erhältlich.
Sonstige Abzüge
- Versicherungsprämien bei Kollektivversicherungen
- Gewerkschaftsbeiträge
- Vormerkungen, Abtretungen und Pfändungen
- Einbringen von Übergenüssen
- Krankenscheingebühren
- Telefonkosten, Parkgebühren
Bestätigungen
- Lohnzettel (L 16) für Finanzamt, Stipendien und Wohnbauförderung
- Arbeits- und Entgeltbestätigungen im Krankheitsfall, bei Mutterschaft und für das AMS
- Beitragsgrundlagen für die Pensionsversicherungsanstalten
Neben der eigentlichen Bezugsabrechnung, samt den oben angeführten Zusatzaufgaben sind auch die Berechnung, Anweisung und Mitversteuerung bzw Mitversicherung der Fahrtkostenvergütungen und Reisegebühren bei der Gbst angesiedelt. Dazu kommt noch die Verwaltung (Bestellung, Verteilung, Mitverrechnung und Verbuchung) der Verbundkarten, die von den Bediensteten anstelle der Fahrtkostenvergütung beansprucht werden können.
Die Gehaltsbemessungsstelle befindet sich im 3. Stock des Landhauses.