Naturschutzabgabe:
Zur Entrichtung der Naturschutzabgabe ist verpflichtet, wer Steine, Sand, Kies sowie Schuttmaterial aller Art in einer Bodenabbauanlage abbaut oder aus Gewässern entnimmt.
Jagdabgabe:
Für alle im Lande Vorarlberg bestehenden Jagdrechte ist eine Landesabgabe zu entrichten. Zur Entrichtung der Abgabe ist der Besitzer des Jagdrechtes, im Falle der Jagdverpachtung der Jagdpächter verpflichtet.
Kriegsopferabgabe:
Nach dem Kriegsopferabgabegesetz ist für die im Land Vorarlberg stattfindenden gesellschaftlichen Veranstaltungen an das Land eine Abgabe zu entrichten.
Beitrag zur Förderung der Binnenfischerei:
Zur Deckung des Aufwandes des Landes für fördernde Maßnahmen im Bereich der Binnenfischerei ist ein Beitrag als ausschließliche Landesabgabe zu entrichten. Beitragspflichtig ist der Bewirtschafter des Fischereireviers.