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Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung einer öffentlichen Straße (Sondergebrauch) bedarf der Zustimmung des Straßenerhalters, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in Form einer sog. Gebrauchserlaubnis erteilt wird.
Gebrauchserlaubnisse an Landesstraßen werden für
von der Abteilung Straßenbau (VIIb) im Amt der Vorarlberger Landesregierung ausgestellt.
Für die Erteilung von
ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zuständig. Der Antrag kann auch bei der Abteilung Straßenbau (VIIb) im Amt der Landesregierung eingebracht werden, die den Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiterleitet.
ist die Abteilung Straßenbau (VIIb) im Amt der Landesregierung zuständig.
ist die Gemeinde oder (bei Vorliegen einer Übertragungsverordnung) die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zuständig.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Downloads in der Infobox.
Download:
Merkblatt Gebrauchserlaubnis u Bauabstandsnachsicht (30 kB)
Musterplan Hauszufahrt (109 kB)
Musterplan Erschließungsstraße (113 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme