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Merkblatt und Musterpläne für die Benützung von Landesstraßengrund

Gebrauchserlaubnis

Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung einer öffentlichen Straße (Sondergebrauch) bedarf der Zustimmung des Straßenerhalters, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in Form einer sog. Gebrauchserlaubnis erteilt wird.

Gebrauchserlaubnisse an Landesstraßen werden für

  • Zufahrten,
  • Leitungsverlegungen,
  • Einleitung von Oberflächenwässer in den Straßenkanal,
  • sonstige Benützungen von Straßengrund

von der Abteilung Straßenbau (VIIb) im Amt der Vorarlberger Landesregierung ausgestellt.

Bauabstandsnachsicht

Für die Erteilung von

  • Bauabstandsnachsichten an Landesstraßen L 1 – L 97

ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zuständig. Der Antrag kann auch bei der Abteilung Straßenbau (VIIb) im Amt der Landesregierung eingebracht werden, die den Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiterleitet.

  • Bauabstandsnachsichten an Landesstraßen L 188 – L 205 außerorts

ist die Abteilung Straßenbau (VIIb) im Amt der Landesregierung zuständig.

  • Bauabstandsnachsichten an Landesstraßen L 188 – L 205 innerorts

ist die Gemeinde oder (bei Vorliegen einer Übertragungsverordnung) die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zuständig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Downloads in der Infobox.

Infobox


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