vorarlberg.at · E-Government · Webformulare · Infotexte für Webformulare · VIIb
Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung (Sondergebrauch) einer Landesstraße bedarf der Zustimmung des Landes als Straßenerhalter.
Gebrauchserlaubnisse an Landesstraßen werden für
von der Abteilung Straßenbau im Amt der Vorarlberger Landesregierung ausgestellt.
Für die Erteilung von
wenn der Mindestabstand von 6,0 m zur Straßengrundgrenze unterschritten wird,
ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zuständig. Der Antrag kann auch direkt bei der Abteilung Straßenbau im Amt der Landesregierung eingebracht werden, welcher mit der notwendigen Stellungnahme an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet wird.
Für die Erteilung von
wenn der Mindestabstand vom 15,0 m zur Straßengrundgrenze unterschritten wird,
ist die Abteilung Straßenbau im Amt der Vorarlberger Landesregierung zuständig.
Für die Erteilung von
wenn die durch die Gemeinde festgelegte Bauflucht nicht eingehalten wird,
ist die Gemeinde oder bei Vorliegen einer Übertragungsverordnung die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zuständig.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Downloads in der Infobox.
Download:
Merkblatt Gebrauchserlaubnis u Bauabstandsnachsicht (30 kB)
Musterplan Erschließungsstraße (113 kB)
Musterplan Hauszufahrt (109 kB)
Muster Kabelverlegung (221 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme