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Merkblatt und Musterpläne für die Benützung von Landesstraßengrund

Gebrauchserlaubnis

Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung (Sondergebrauch) einer Landesstraße bedarf der Zustimmung des Landes als Straßenerhalter.

Gebrauchserlaubnisse an Landesstraßen werden für

  • Zufahrten,
  • Leitungsverlegungen,
  • Einleitung von Oberflächenwässer in den Straßenkanal,
  • Sonstige Benützungen von Straßengrund

von der Abteilung Straßenbau im Amt der Vorarlberger Landesregierung ausgestellt.

Bauabstandsnachsicht

Für die Erteilung von

  • Bauabstandsnachsichten an Landesstraßen L 1 – L 97,

wenn der Mindestabstand von 6,0 m zur Straßengrundgrenze unterschritten wird,

ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zuständig. Der Antrag kann auch direkt bei der Abteilung Straßenbau im Amt der Landesregierung eingebracht werden, welcher mit der notwendigen Stellungnahme an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet wird.

Für die Erteilung von

  • Bauabstandsnachsichten an Landesstraßen L 188 – L 205 außerorts,

wenn der Mindestabstand vom 15,0 m zur Straßengrundgrenze unterschritten wird,

ist die Abteilung Straßenbau im Amt der Vorarlberger Landesregierung zuständig.

Für die Erteilung von

  • Bauabstandsnachsichten an Landesstraßen L 188 – L 205 innerorts,

wenn die durch die Gemeinde festgelegte Bauflucht nicht eingehalten wird,

ist die Gemeinde oder bei Vorliegen einer Übertragungsverordnung die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zuständig.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Downloads in der Infobox.

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