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Begleitscheinmeldung

Meldepflicht des Übernehmers

§ 7, (1) Abfallnachweisverordnung 2003: Der Übernehmer hat den Begleitschein innerhalb von drei Wochen nach der Übernahme der gefährlichen Abfälle an den Landeshauptmann zu übermitteln. In Abstimmung mit dem Landeshauptmann kann die Meldung der Begleitscheindaten elektronisch erfolgen.

Infobox

Download:

Handbuch zur Elektronischen Begleitscheinmeldung (194 kB)

Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme


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