vorarlberg.at · E-Government · Webformulare · Infotexte für Webformulare · VIe
§ 7, (1) Abfallnachweisverordnung 2003: Der Übernehmer hat den Begleitschein innerhalb von drei Wochen nach der Übernahme der gefährlichen Abfälle an den Landeshauptmann zu übermitteln. In Abstimmung mit dem Landeshauptmann kann die Meldung der Begleitscheindaten elektronisch erfolgen.
Download:
Handbuch zur Elektronischen Begleitscheinmeldung (194 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme