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Kooperationen - Förderung

Förderung von Kooperationen

§ 1 Förderungswerber

Betriebe und Fachgruppen, die in Branchen mit Zukunftschancen im Interesse der Entwicklung neuer Produkte bzw. zum Zweck der gemeinsamen Bearbeitung neuer Märkte kooperieren.

§ 2 Förderungsschwerpunkte

Gefördert werden Investitionen, welche im Zusammenhang mit der Marktumsetzung anfallen.

§ 3 Art und Ausmaß der Förderung

Der Förderungsbeitrag beträgt 25 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch € 50.000,-- (Laufzeit?). Die restlichen 75 % der Kosten sind durch Eigenmittel aufzubringen.

§ 4 Antragstellung

Der Förderungsantrag ist vor Beginn des Projektes beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, einzureichen.

Folgende Unterlagen sind beizulegen:

a) genaue Projektbeschreibung

b) detaillierte Kostenaufstellung

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