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Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Gütern im EWR-Raum und der Schweiz ist neben einer österreichischen Konzession auch das Vorhandensein einer EU-Lizenz erforderlich.
Besitz einer Konzession zur Ausübung des Mietwagengewerbes mit Omnibussen, des Ausflugwagengewerbes oder einer Kraftfahrlinienkonzession oder einer Konzession zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung und das Vorliegen aller Konzessionsvoraussetzungen.