vorarlberg.at · E-Government · Webformulare · Infotexte für Webformulare · BH02
dem zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organ der juristischen Person angehören oder
ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter, nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein.
a) die Zustellung der Verhängung und die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen
durch Übereinkommen sichergestellt sind oderb) es sich um Staatsangehörige einer EWR-Vertragspartei handelt, die ihren
Wohnsitz in einem EWR-Vertragsstaat haben.