vorarlberg.at · E-Government · Webformulare · Infotexte für Webformulare · BH09
Webformulare des Landes Vorarlberg können von allen natürlichen und juristischen Personen, die öffentlich-rechtliche oder privatwirtschaftliche Leistungen der Vorarlberger Landesverwaltung für sich in Anspruch nehmen wollen, genutzt werden.
Wenn Sie im elektronischen Antrag eine E-Mail Adresse angeben, übermitteln wir Ihnen eine Empfangsbestätigung, die folgende Informationen beinhaltet:
Nachweise (elektronische Beilagen) können, sofern rechtlich zulässig, auf elektronischem Wege beigelegt werden. In bestimmten Fällen bietet die Behörde die Möglichkeit an, die Nachweise selbst einzuholen (zB Meldebestätigung, Strafregisterauszug).
Sollte für die Bearbeitung Ihres Antrages die Vorlage eines Originaldokumentes notwendig sein, werden wir Ihnen dies mitteilen.