Zielgruppe:
Voraussetzungen:
Entsendung über eine Universität, Hochschule oder Forschungseinrichtung
Vortrag oder sonstige aktive Funktion (z.B. Präsentation, Moderation)
Teilnahme ist mit besonderen Kosten verbunden
Höhe der Förderung / Dauer:
Reisekostenzuschuss bis Euro 500,-
Zuschuss kann pro Antragsteller/in maximal alle 2 Jahre und insgesamt höchstens 3-mal gewährt werden
Einreichfrist:
Benötigte Unterlagen - Ansuchen:
Auszahlung der Förderung:
Benötigte Unterlagen - Abrechnung:
Bericht und Teilnahmebestätigung
Originalrechnungen und –zahlungsnachweise in Höhe des Förderbetrags
Gesamtfinanzierungsnachweis (definitive Einnahmen und Ausgaben)
evtl. ergänzende Unterlagen (Tagungsunterlagen etc.)
Hinweise:
Gefördert werden können Reise- und Hotelkosten oder Kongressgebühren; Tagesgebühren od. ähnl. können nicht gefördert werden.
Die Landesförderung ist eine Abgangsförderung, d.h. es können nur Kosten gefördert werden, die nicht durch andere Einnahmen gedeckt werden können.
Die Originalbelege werden nach Einsicht durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung an die Förderempfänger/innen retourniert.