Zielgruppe:
Voraussetzungen:
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums
Hauptwohnsitz in Vorarlberg seit zumindest drei zusammenhängenden Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung
soziale Bedürftigkeit
Mindeststudiendauer (+ Toleranzsemester)
Studienbeginn vor Vollendung des 45. Lebensjahres
Erstausbildung
keinen Anspruch auf Studienbeihilfe des Bundes oder Bildungszuschuss
Höhe der Förderung / Dauer:
max. Euro 2.000,-- pro Jahr
jeweils 1 Studienjahr (erneute Antragstellung möglich)
(zusätzl.) Euro 500,- für Studierende, die von der Kürzung der Familienbeihilfe des Bundes betroffen sind
Einreichfrist:
Benötigte Unterlagen - Ansuchen:
Auszahlung der Förderung:
nach positiver Prüfung des Ansuchens
Benötigte Unterlagen - Abrechnung:
Hinweise:
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