1. Basisförderung
Die Basisförderung wird mittels eines Schlüssels errechnet. Grundlage für die Errechnung sind die Angaben der Jahresstatistik des Vorjahres. Diese Statistik-Jahresmeldung gilt als Subventionsansuchen und muß bis spätestens 31. März des laufenden Jahres bei der Landesbüchereistelle eingelangt sein.
Die Basisförderung ist für den Medienankauf zweckgebunden und kann nicht für Einrichtungen oder bauliche Maßnahmen verwendet werden.
Um eine Sonderförderung muß gesondert bis 31. März des laufenden Jahres angesucht werden. Sonderförderungen können nur für projektorientierte Arbeiten in der Bibliothek/ Ludothek gewährt werden. Die Verwendung dieser Mittel muß zweckgebunden erfolgen.
Es genügt ein formloses Ansuchen mit Beschreibung des Projektes, eines Zeitplanes und eines möglichen Finanzierungskonzeptes.
Die von den Gemeinden anerkannten Stunden der Ea. werden über den Vorarlberger Gemeindeverband an das Land zur Refundierung weitergeleitet. Refundiert werden 50% bis zu einem Stundensatz von € 6,30.
Download:
Richtlinie Anerkennungsbeiträge (25 kB)
Richtlinie Bibliotheken Ludotheken (21 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme