KUNDMACHUNG
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG
1991 i.d.g.F.) wird bekannt gemacht:
- Schriftliche Anbringen können bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch wie folgt rechtswirksam eingebracht werden
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
E-mail: bhfeldkirch@vorarlberg.at
Telefax: ++43(0)5574 / 511 – 95 40 95
- Die Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten werden wie folgt bestimmt:
Amtsstunden:
Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage)
08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage)
08:00 – 12:00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
im Kundenservice:
07:30 bis 14:00 Uhr (Führerscheine, Reisedokumente)
- Gebühren und Verwaltungsabgaben können durch Barzahlung, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte entrichtet werden.
Der Bezirkshauptmann
Dr. Berndt Salomon