Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 wird bekannt gemacht:
- Schriftliche Anbringen können bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn wie folgt rechtswirksam eingebracht werden
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn ,
E-mail: bhdornbirn@vorarlberg.at
Telefax: ++43(0)5572/308-53095
- Die Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten werden wie folgt bestimmt:
Amtsstunden:
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage)
08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage)
08:00 bis 12:00 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung
im Kundenservice: 07:30 bis 14:00 Uhr
(Führerscheinerteilung, Zulassungen, Reisedokumente, Übungsfahrten u.a)
- Gebühren und Verwaltungsabgaben können durch Barzahlung, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte entrichtet werden.
Der Bezirkshauptmann
Dr Helgar Wurzer