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Jedes Kind benötigt ab 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte.
Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
Ein Reisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – in Vorarlberg bei jeder Bezirkshauptmannschaft, aber auch bei den Gemeindeämtern beantragt werden.
Wird ein Reisepass beantragt, werden auf einem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.
Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen für Kinder bleiben gleich:
Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für jeweils zehn Jahre ausgestellt.
Der Reisepass für Minderjährige ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei, kostet danach 30 Euro und ab dem zwölften Geburtstag 75,90 Euro.