vorarlberg.at · Bezirkshauptmannschaften · Bezirkshauptmannschaft Bregenz · Allgemeine Verwaltung · Aufgaben & Leistungen · Sportangelegenheiten
Fachliche Eignung
Sittliche und staatsbürgerliche Verlässlichkeit
Ausbildungszeugnisse
Geburtsurkunde
Strafregisterbescheinigung
Prüfung der Unterlagen
Das entgeltliche Unterrichten von Sport jeglicher Art ist nach den Bestimmungen des Sportgesetzes nur dann erlaubt, wenn diese Tätigkeit mindestens vier Wochen vor Beginn der Sportlehrertätigkeit bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt wird.
Kontakt:
BH Bregenz – Allgemeine Verwaltung (LageplanFahrplan)