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Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Allgemeine Verwaltung

Schneegeländefahrzeuge

Beschreibung:

Schneegeländefahrzeuge wie zB Schidoos oder Pistenraupen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung zur Verwendung auf einer Schnee- oder Eisdecke bestimmt sind und durch Motoren angetrieben werden. Solche Fahrzeuge dürfen nach den Bestimmungen des Sportgesetzes außerhalb von Straßen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, nur mit einer Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft verwendet werden. Es gibt allerdings verschiedene Ausnahmeregelungen. Soferne die Fahrzeuge auf einer öffentlichen Straße eingesetzt werden sollen, sind sie vorher nach den Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes zum Verkehr zuzulassen.

Voraussetzungen:

Notwendigkeit zum Einsatz eines Schneegeländefahrzeuges ist gegeben zB wenn ein Wohn- oder Betriebsgebäude abgelegen ist, die Zufahrtswege vom Schnee nicht geräumt werden und keine andere Möglichkeit zum Transport von Personen und Materialien besteht; weiters zur Wildfütterung und das Verfahren ergibt, dass Interessen des Schutzes der körperlichen Sicherheit von Personen, der Vermeidung störenden Lärms, der Reinhaltung von Luft und Wasser und der Erhaltung einer möglichst unberührten Winterlandschaft nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Beizubringende Unterlagen:

Technischen Daten des Fahrzeuges, Versicherungsbestätigung über Haftpflichtvers. mit Deckungssumme mind. Euro 1,5 Mill.,Lageplan mit Eintragung der genauen Fahrtroute


Formulare:

Formlos mit Anführung der genauen Notwendigkeit des Einsatzes eines Schneegeländefahrzeuges

Kosten:

Euro ca 60,-- bis 70,--


Handlungen:

Antragstellung

Verfahrensablauf:

Prüfung des Antrages mit Anhörung der betroffenen Gemeinden, Seilbahn- und Schiliftunternehmen, Sachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz, Wald- und Jagdaufseher etc.


Weitere Informationen:

Nach dem Sportgesetz bedürfen Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung zur Verwendung auf einer Schnee- oder Eisdecke bestimmt sind und durch Motoren angetrieben werden zur Verwendung außerhalb von Straßen, welche dem öffentlichen Verkehr dienen, einer behördlichen Bewilligung, zB. sog. Schidoos oder Pistenraupen

 

Sofern die Schneegeländefahrzeuge darüber hinaus auch auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden, müssen diese nach den Bestimmungen des KFG als Sonderkraftfahrzeug zugelassen sein.


Ziele/Ergebnis:

Berechtigung zur Inbetriebnahme eines Schneegeländefahrzeuges außerhalb einer öffentlichen Straße durch Bescheid

Infobox

Kontakt:

  1. BH Bregenz – Allgemeine Verwaltung (Lageplan·Fahrplan)

    1. Reinhard Gartner, Telefon +43 (0) 5574 / 4951 - 52052

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