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Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Allgemeine Verwaltung

Schifferpatent für den Bodensee

Beschreibung:

Theoretische Prüfung: Die Ablegung der theoretischen Prüfung erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzsystem). Die Prüfungsfragen beziehen sich auf verschiedene Fachgebiete. Die Prüfung besteht aus 87 allgemeinen Fragen und bei Erlangung des Segelpatentes zusätzlich aus 27 segelspezifischen Fragen. Die Prüfung findet in der Bezirkshauptmannschaft Bregenz statt. Zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung empfiehlt es sich, einen entsprechenden Kurs bei einer heimischen Segel- oder Motorbootfahrschule zu besuchen. Es steht jedoch jedermann frei, die Prüfungen auch ohne den Besuch einer Fahrschule zu absolvieren. Praktische Prüfung: Die praktische Prüfung ist auf einem patentpflichtigen und zugelassenen Boot jener Kategorie abzulegen, für welche das Schifferpatent erworben werden soll. Die Navigationskenntnisse (Kreuzpeilung/Kursberechnung) werden bei der praktischen Prüfung verlangt. Das Prüfungsboot ist vom Bewerber selbst zu stellen. Kosten: Die Kosten für die Erlangung des Schifferpatentes betragen je nach Kategorie ca € 70,-- bis € 116,--. Darin enthalten sind die Prüfungsgebühr (ohne Wiederholungsprüfungen), Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben. Nicht enthalten sind die Kosten für das ärztliche Attest. Hinzu kommen noch allfällige Kosten für Schifffahrtskarten, Schulungsunterlagen, Navigationshilfen bzw Absolvierung einer Schiffsführerschule.


Voraussetzungen:

  1. Der Inhaber eines Schifferpatentes muss folgendes Mindestalter erreicht haben:
    Kategorie A (Motorboote) 18 Jahre
    Kategorie D (Segelboote) 14 Jahre
  2. Er muss körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes Hör-, Seh- und Farbenunterscheidungsvermögen besitzen (für diese ärztliche Bestätigung ist auf dem Antragsformular eine eigene Rubrik vorgesehen). Das ärztliche Gutachten kann von jedem im Inland ansässigen praktischen Arzt erstattet werden.
  3. Er muss zuverlässig sein, sodass sich nach seinem bisherigen Verhalten erwarten lässt, dass er als Schiffsführer die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen wird (Strafregisterauszug und Verwaltungsstrafen).
  4. Er muss seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben

Beizubringende Unterlagen:

Reisepass oder Personalausweis in Kopie
ein Lichtbild (Passfoto)
ärztliches Attest


Formulare:

Liegen bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz auf.

Kosten:

Die amtlichen Gebühren für die Erlangung des Schifferpatentes betragen je nach Kategorie zwischen € 68,30 und € 115,30.


Handlungen:

Antragstellung

Verfahrensablauf:

Die theoretische Prüfung erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzsystem) bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Die praktische Prüfung ist auf einem patentpflichtigen Wasserfahrzeug jener Kategorie abzulegen, für welche der Bewerber das Schifferpatent erwerben will. Dieses Fahrzeug ist vom Bewerber zu stellen.


Weitere Informationen:

Zur Führung eines Wasserfahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,41 KW übersteigt, sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 m² Segelfläche ist ein Bodensee-Schifferpatent erforderlich.


Ziele/Ergebnis:

Erhalt des Schifferpatentes

Infobox

Kontakt:

  1. BH Bregenz – Allgemeine Verwaltung (Lageplan·Fahrplan)

    1. Daniela Preuss, Telefon +43 (0) 5574 / 4951 - 52054

Download:

Infobroschüre Patent (89 kB)

Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme


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