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Vor der Zulassung - Überprüfung durch einen Bootssachverständigen.
Die Zuweisung zur Untersuchung erfolgt von der Bezirkshauptmannschaft nachdem sämtliche Unterlagen eingereicht wurden.
Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag),
event. frühere Zulassungsurkunde,
Personalausweis,
event. Verzollungsnachweis oder Bestätigung des Finanzamts,
Bestätigung über den gewöhnlichen Standort des Wasserfahrzeuges,
Abgastypenprüfbescheinigung
Handbuch des Bootes mit Konformitätsbescheinigung (CE-Kennzeichnung) in deutscher Sprache
Je nach Bootstype bzw. -größe für die erstmalige Zulassung ca. € 90,-- bis € 200,--;
Für die Neuerteilung eines bereits zugelassen Bootes ca. € 60,-- bis € 150,--;
Alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb und Segelfahrzeuge, die mit einem Motor oder mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen ausgerüstet sind, müssen vor der Inbetriebnahme zugelassen werden.
Kontakt:
BH Bregenz – Allgemeine Verwaltung (LageplanFahrplan)
Download:
Mindestausrüstung auf Booten (720 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme