Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Allgemeine Verwaltung
Namensänderung des Vornamens/Familiennamens nach dem Namensänderungsgesetz
Beschreibung:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Änderung des Vornamens oder/und Familiennamens nach dem Namensänderungsgesetz möglich. Antragsformulare mit einem Merkblatt erhalten Sie bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz oder als Download. Für eine Namensänderung kann es verschiedene Gründe geben, wie zB, dass der bisherige Familienname lächerlich wirkt oder schwer auszusprechen ist oder wenn der Antragsteller den Familiennamen eines Elternteils erhalten will oder mit dem bisherigen Vor- oder Familiennamen unzumutbare Nachteile hat.
Beizubringende Unterlagen:
Geburtsurkunde, eventuell Abschrift aus dem Geburtenbuch, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil bzw. -beschluss, Nachweis der Vertretungsbefugnis bei mj. Kindern, Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten:
Zwischen Euro 14,30 und Euro 559,90 je Namensänderung
Handlungen:
Antragstellung mit Formular
Verfahrensablauf:
Antragsprüfung mit Anhörung der Parteien, eventuell auch der Jugendwohlfahrt bei mj. Kindern
Ziele/Ergebnis:
Änderung des Vornamens/Familiennamens durch Bescheid mit Verständigung der betroffenen Dienststellen, zB. Geburtenbuch, Ehebuch, Staatsbürgerschaftsevidenzstelle, Meldebehörde etc.
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