vorarlberg.at · Bezirkshauptmannschaften · Bezirkshauptmannschaft Bregenz · Allgemeine Verwaltung · Aufgaben & Leistungen · Kirchenaustritt
Wir haben die Aufgabe Ihren Austritt zu prüfen und die zuständige Kirche bzw. Religionsgemeinschaft zu informieren. Wenn die Angaben nicht vollständig sind bzw. der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Kirche/Religionsgemeinschaft nicht erbracht wird, müssen wir Ihre Austrittserklärung zurückweisen.
Für allfällige Rückfragen empfehlen wir Ihnen Ihre Telefonnummer anzuführen.
Fragen über offene Kirchenbeiträge, Wiedereintritte etc. können wir leider nicht beantworten. Dazu wenden Sie sich bitte an die Kirchenbeitragsstelle oder ein Pfarramt.
Zuständig für einen Kirchenaustritt ist immer jene Bezirkshauptmannschaft, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.