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Eine Vorarlberger Jagdkarte kann erlangen, wer die jagdliche Eignung und die jagdliche Verlässlichkeit besitzt und eine Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme € 726.728,--) abgeschlossen hat. Die Jagdhaftpflichtversicherung kann, wenn dies gewünscht wird, auch bei der Bezirkshauptmannschaft abgeschlossen werden. Die Vorarlberger Jagdkarte wird von der Bezirkshauptmannschaft für mindestens ein Jagdjahr (1. April bis 31.März), höchstens aber für sechs Jagdjahre ausgestellt und gilt für das ganze Land Vorarlberg. Die jagdliche Eignung kann durch
nachgewiesen werden.
Für Erstanträge zur Ausstellung einer Jagdkarte werden benötigt:
Für Anträge zur Verlängerung einer Jagdkarte werden benötigt:
Prüfung des Antrags; Ausstellung der Jagdkarte
Kontakt:
BH Bregenz – Allgemeine Verwaltung (LageplanFahrplan)