Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Allgemeine Verwaltung
Vorarlberger Gästejagdkarte
Beschreibung:
Eine Vorarlberger Gästejagdkarte kann erlangen, wer die jagdliche Verlässlichkeit besitzt und eine Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme € 726.728,--) abgeschlossen hat. Sie darf nur im Rahmen einer erteilten Jagderlaubnis für bestimmte Jagdgebiete eines Verwaltungsbezirks und auf die Dauer von höchstens einer Woche ausgestellt werden. Für die gleiche Person kann dies höchstens dreimal im Jagdjahr erfolgen. Eine Gästejagdkarte berechtigt zum Jagen nur in Begleitung des Jagdnutzungsberechtigten oder des Jagdschutzorganes. Eine Jagdhaftpflichtversicherung kann, wenn dies gewünscht wird, auch bei der Bezirkshauptmannschaft abgeschlossen werden.
Voraussetzungen:
Jagdliche Verlässlichkeit
Jagdhaftpflichtversicherung
Beizubringende Unterlagen:
Antragsformular
eidesstattliche Erklärung über das Vorliegen der Jagdlichen Verlässlichkeit (unterfertigt vom Jagdgast)
Jagderlaubnis des Jagdpächters (entfällt bei Mitunterfertigung des Antrags durch den Jagdpächter)
Kosten:
€ 51,00 für EU- und EWR-Bürger,
€ 97,10 für Sonstige (gültig für 1 Woche/max. 3x im Jahr möglich)
Handlungen:
Antragstellung
Verfahrensablauf:
Prüfung des Antrags; Ausstellung der Gästejagdkarte
Ziele/Ergebnis:
Erhalt der Vorarlberger Gästejagdkarte
Infobox