Personen, die im Sprengel der Bezirkshauptmannschaft ihren Hauptwohnsitz haben und Personen, die in Vorarlberg keinen Hauptwohnsitz haben
Beizubringende Unterlagen:
Kopie eines amtlichen Identitätsnachweises (z.B. Reisepass) Erste-Hilfe-Kurs-Bestätigung (mindestens 16-Stunden-Kurs, nicht älter als 5 Jahre) Bestätigung der Schießprüfung
Prüfungsgebühr € 43,20 (Hauptwohnsitz Österreich, EU oder EWR) bzw € 86,40 (übrige Personen); dazu kommen noch auf Grund diverser rechtlicher Vorgaben eine Eingabegebühr von € 14,30, eine Verwaltungsabgabe von € 20,20 sowie eine Beilagengebühr von € 3,90 / Beilage
Handlungen:
Antragstellung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft
Verfahrensablauf:
Ablegung der Jagdprüfung bei Bezirkshauptmannschaft (Besuch der Jägerschule freigestellt)