Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Allgemeine Verwaltung
Jagdliche Verlässlichkeit
Die jagdliche Verlässlichkeit mangelt Personen
- die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- die aus Gründen der Gesundheit oder einer sonstigen Beeinträchtigung nicht geeignet sind, ein Jagdgewehr sicher zu führen,
- die wegen eines Verbrechens, eines Vergehens gegen die Freiheit oder Leib und Leben, welches unter Gebrauch von Schusswaffen, Munition oder anderen Explosivstoffen begangen wurde, wegen Diebstahls, Veruntreuung, Unterschlagung, Eingriffs in fremdes Jagd- oder Fischereirecht, Tierquälerei, Betruges, Untreue oder Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt sind,
- gegen die ein rechtskräftiges Waffenverbot besteht,
- die wegen einer vorsätzlich begangenen Übertretung oder in den letzten fünf Jahren mehr als zweimal wegen fahrlässig begangener Übertretungen des Vorarlberger Jagdgesetzes, die auch ein Jagdgast begehen kann, oder des Tierschutzgesetzes bestraft worden sind oder
- die Übertretungen jagdrechtlicher Bestimmungen in einem anderen Bundesland oder im Ausland begangen haben, die zur Versagung oder zum Entzug einer Jahresjagdkarte geführt haben.