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Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Allgemeine Verwaltung

Jagdliche Eignung

Jagdlich geeignet sind Personen, die
 

  • die Vorarlberger Jagdprüfung erfolgreich abgelegt haben
  • eine gültige – aufgrund einer Jagdprüfung erlangte – Jagdkarte eines anderen Bundeslandes vorlegen
  • eine gültige – aufgrund einer Jagdprüfung erlangte – Jagdkarte eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz vorlegen, sofern sie im jeweiligen Staat ihren Hauptwohnsitz haben
  • Ausbildungsnachweise, die als Ersatz der Jagdprüfung gelten, vorlegen

Hinweis

Die Jagdprüfung wird ersetzt durch den erfolgreichen Abschluss der für die jagdliche Ausbildung vorgesehenen Prüfungen an der Universität für Bodenkultur in Wien bei Vorlage eines Nach­weises über entsprechende Kenntnisse der praktischen Handhabung der Jagd­waffen, den erfolgreichen Abschluss einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft (Försterschule), den erfolgreichen Abschluss der Forstwarteausbildung an der Forstfachschule in Waidhofen a. d. Ybbs oder durch die erfolgreiche Ablegung der Jagdschutzprüfung.

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