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Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Allgemeine Verwaltung

MTD-Gesetz - freiberufliche Ausübung

Beschreibung:

Das Gesetz über medizinisch-technische Dienste (MTD-Gesetz) sieht im § 7 vor, dass diese freiberuflich ausgeübt werden dürfen. Die freiberufliche Ausübung dieser Dienste bedarf der Meldung an die Bezirkshauptmannschaft.

Voraussetzungen:

  1. Personen die eigenberechtigt sind,
  2. die für die Erfüllung der Berufspflichten erforderliche körperliche und geistige Eignung und Vertrauenswürdigkeit besitzen,
  3. einen Qualifikationsnachweis erbringen und
  4. über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Beizubringende Unterlagen:

  1. eine persönlich unterschriebene Meldung oder Meldung über das Internet;
  2. ein Originaldiplom über eine Ausbildung an einer medizinisch-technischen Akademie für den entsprechenden gehobenen medizinisch-technischen Dienst oder eine gleichwertige Urkunde;
  3. eine Strafregisterbescheinigung (nicht älter als drei Monate; erhältlich beim Gemeindeamt);
  4. ein ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als drei Monate);
  5. ein Reisepass oder Personalausweis zum Nachweis der Identität;
  6. eine Heiratsurkunde, falls der jetzige Name mit jenem im Diplom nicht übereinstimmt.


Kosten:

Für den Antrag € 14,30, für jede Beilage jeweils € 3,90.
Bei Vorlage einer Erklärung der Neugründung (Formular NeuFö 1) nach § 4 des Neugründungs-Förderungsgesetzes, BGBl I Nr 106/1999, idgF, sind für die Meldung und Einholung der Strafregisterbescheinigung beim zuständigen Gemeindeamt keine Gebühren und Abgaben zu bezahlen.


Weitere Informationen:


Ziele/Ergebnis:

Freiberuflichen Ausübung des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes nach dem MTD-Gesetz

Infobox

Kontakt:

  1. BH Bregenz – Allgemeine Verwaltung (Lageplan·Fahrplan)

    1. Michael Metzler, Telefon +43 (0) 5574 / 4951 - 52051

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