vorarlberg.at · Bezirkshauptmannschaften · Bezirkshauptmannschaft Bregenz · Allgemeine Verwaltung · Aufgaben & Leistungen · Gesundheitswesen
Für den Antrag € 14,30, für jede Beilage jeweils € 3,90.
Bei Vorlage einer Erklärung der Neugründung (Formular NeuFö 1) nach § 4 des Neugründungs-Förderungsgesetzes, BGBl I Nr 106/1999, idgF, sind für die Meldung und Einholung der Strafregisterbescheinigung beim zuständigen Gemeindeamt keine Gebühren und Abgaben zu bezahlen.
Kontakt:
BH Bregenz – Allgemeine Verwaltung (LageplanFahrplan)