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Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Allgemeine Verwaltung

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - freiberufliche Ausübung

Voraussetzungen:

  1. Personen die eigenberechtigt sind,
  2. die für die Erfüllung der Berufspflichten erforderliche körperliche und geistige Eignung und Vertrauenswürdigkeit besitzen,
  3. einen Qualifikationsnachweis erbringen und
  4. über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Beizubringende Unterlagen:

  1. eine persönlich unterschriebene Meldung;
  2. Qualifikationsnachweis im Original;
  3. eine Strafregisterbescheinigung oder bei EWR-Staatsangehörigen ein gleichwertiger Nachweis des Heimat- oder Herkunftsstaates und
  4. ein ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung;
  5. Reisepass oder Personalausweis zum Nachweis der Identität;
  6. eine Heiratsurkunde, falls der jetzige Name mit jenem im Diplom nicht übereinstimmt.


Die Strafregisterbescheinigung und das ärztliche Zeugnis dürfen bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.



Kosten:

Für den Antrag € 14,30, für jede Beilage jeweils € 3,90.
Bei Vorlage einer Erklärung der Neugründung (Formular NeuFö 1) nach § 4 des Neugründungs-Förderungsgesetzes, BGBl I Nr 106/1999, idgF, sind für die Meldung und Einholung der Strafregisterbescheinigung beim zuständigen Gemeindeamt keine Gebühren und Abgaben zu bezahlen.


Verfahrensablauf:

Anlässlich der Meldung hat die Bezirksverwaltungsbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen für die Berufsausübung zu prüfen und die freiberufliche Berufsausübung unverzüglich, längstens binnen drei Monaten, zu untersagen, sofern eine oder mehrere Voraussetzungen nicht vorliegen. Im Falle der Untersagung der freiberuflichen Berufsausübung ist unverzüglich ein Verfahren betreffend die Entziehung der Berufsberechtigung gemäß § 40 einzuleiten.Gegen eine Untersagung kann Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes erhoben werden.

Weitere Informationen:


Ziele/Ergebnis:

Aufnahme der freiberuflichen Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege

Infobox

Kontakt:

  1. BH Bregenz – Allgemeine Verwaltung (Lageplan·Fahrplan)

    1. Michael Metzler, Telefon +43 (0) 5574 / 4951 - 52051

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