gemäß § 13 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1991 idgF)
- Schriftliche Anbringen können bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wie folgt rechtswirksam eingebracht werden:
Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
E-mail: bhbludenz@vorarlberg.at
Telefax: +43(0)5552/6136-51095
- Die Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten werden wie folgt bestimmt:
Amtsstunden
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage)
08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Parteienverkehr
- in allen Abteilungen:
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage)
08:00 bis 12:00 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung
- im Kundenservice:
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage)
07:30 bis 14:00 Uhr durchgehend
Ausbildungsfahrten, Begutachtungsplaketten, Fahrradausweise, Führerscheine, Gehbehindertenausweise, Gurt- und Helmbefreiungen, Identitätskarten, Kfz-Zulassung, Konventions- und Fremdenpässe, Reisedokumente, Schülertransportausweise, Taxiausweise, Übungsfahrten, Wunschkennzeichen
Gebühren und Verwaltungsabgaben können durch Barzahlung, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte entrichtet werden.
Der Bezirkshauptmann
Dr Johannes Nöbl