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Grundlage für die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist das per 01.01.2010 in Kraft getretene Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG).
>>> Weitere Informationen - insbesondere die detaillierten gesetzlichen Regelungen - sind unter help.gv.at abrufbar.
die Voraussetzungen, Rechte und Pflichten sowie die Auflösung von gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaften.
Der zukünftige Nachname wird durch das Namensänderungsgesetz geregelt. Folgende Möglichkeiten bestehen:
Für das Ermittlungsverfahren ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in der einer der beiden Partner den Hauptwohnsitz hat.
Das Ermittlungsverfahren kann aber auf Wunsch der Partner auch an eine andere Bezirksverwaltungsbehörde abgetreten werden.Kontakt:
BH Bludenz – Wirtschaft und Umweltschutz (LageplanFahrplan)