Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand durch Miete oder Kreditrückzahlungen abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle. Mehrere Faktoren werden berücksichtigt:
Haushaltseinkommen
Nettoeinkommen = Bruttogehalt inklusive Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgelder) abzüglich der Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge, Sozialversicherung und Lohnsteuer. Das Jahreseinkommen wird durch zwölf (Monate) geteilt.
Basis für die Berechnung der Wohnbeihilfe ist das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Der Einkommensnachweis erfolgt mittels Jahreslohnzettel, Arbeitnehmerveranlagung bzw. letztem Steuerbescheid. Kranken-, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Unfallrenten sowie Kinderbetreuungsgeld berücksichtigen wir ebenfalls als Einkommen. Einkommen von Kindern (bis zu 27 Jahren) zählen zur Hälfte, Lehrlings- bzw. Ausbildungsentschädigungen zählen gar nicht zum Haushaltseinkommen. Pflegegelder werden ebenfalls nicht als Einkommen gerechnet. Leben mehrere Einkommensbezieher im selben Haushalt, müssen alle Einkommen offen gelegt werden.
Anrechenbare Wohnungsgröße
Zur Ermittlung der Wohnbeihilfe sind bei einer Person 50 m², bei zwei Personen 70 m², und für jede weitere Person zusätzlich 10 m² Wohnnutzfläche anrechenbar, aber nie mehr als die tatsächliche Nutzfläche.
Berechnung der Wohnbeihilfe bei Mietwohnungen
Die Berechnung der Wohnbeihilfe erfolgt auf Basis der Nettomiete inkl. USt. (und einem Betriebskostenanteil von maximal € 1,20 pro m² anrechenbare Nutzfläche).
Bei gemeinnützigen Wohnbauten berücksichtigen wir die Miete inkl. USt., Zins und Tilgung der Hypothekarkredite und der Eigenmittel des Vermieters, Kosten zur Wohnungserhaltung, die Ausfallsrücklage, die Verwaltungskosten und dem Betriebskostenanteil.
Berechnung der Wohnbeihilfe bei Wohnungseigentum
Alle Rückzahlungen, die der Finanzierung des Wohnobjektes dienen (einschließlich der Wohnbauförderung), werden zur Berechnung herangezogen. Bei Krediten wird eine Mindestlaufzeit von zwanzig Jahren zur Berechnung der Aufwandsbelastung angenommen. Kredite mit einer Laufzeit unter 15 Jahren werden nicht berücksichtigt. Bei endfälligen Krediten wird der Zinsaufwand samt Einzahlungen in einen Tilgungsträger mit der Annuität eines Eurokredits mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahren begrenzt.
Maximal anrechenbarer Wohnungsaufwand (Miete, Kreditrückzahlung)
Die Obergrenze des anzurechnenden Wohnungsaufwandes wird mit maximal € 6,70 pro m² Nutzfläche inkl. € 1,20 Betriebskostenanteil bezogen auf die anrechenbare Wohnungsgröße anerkannt.