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Wohnen - Wohnbauförderung

Berechnungsbeispiel für Wohnbeihilfe

Beispiel 1Beispiel 2
1 Person4-köpfige Famile
Nettoeinkommen € 910,--Nettoeinkommen € 1.400,--
Mietwohnung mit 60 m²Eigentumswohnung mit 100 m²
Miete ohne BK: € 291,-- (d.s. € 4,85 pro m²) Rückzahlungen: € 700,-- (d.s. € 7,00 pro m²)
Anrechenbarer Wohnungsaufwand:
€ 6,05 (inklusive 1,20 Betriebskostenanteil) X 50 m²
(anrechenbare Fläche bei 1 Person)
= € 302,50
Anrechenbarer Wohnungsaufwand:
€ 6,70 (Obergrenze inkl. Betriebskostenanteil) X 90 m²
(anrechenbare Fläche bei 4 Personen)
= € 603,00
Zumutbarer Wohnungsaufwand:
1 % des Einkommens lt. Tabelle: € 9,10
Zumutbarer Wohnungsaufwand:
3 % des Familieneinkommens lt. Tabelle: € 42,00
Die Differenz zum anrechenbaren Aufwand
ist die Wohnbeihilfe: € 293,40 monatlich. 
Die Differenz zum anrechenbaren Aufwand
ist die Wohnbeihilfe: € 561,00 monatlich

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