Neubauförderungskredite erhalten:
- Privatpersonen für Eigenheime, Doppel- und Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Dienstnehmerwohnungen, Zu-, Ein- und Umbauten, Wohnungserweiterungen
- Gemeinden für Mietwohnungen, betreute Wohnungen und Wohnheime
- Gemeinnützige Bauvereinigungen für Mietwohnungen, betreute Wohnungen, Wohnheime und Kaufanwartschaftswohnungen
- Juristische Personen und Personengesellschaften für Dienstnehmerwohnungen
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen für Wohnheime und betreute Wohnungen.
Grundvoraussetzungen für Privatpersonen, damit sie die Wohnbauförderung erhalten:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach dem EU-Recht oder Staatsvertrag gleichgestellt
- Einhaltung der Einkommensgrenzen und der baugesetzlichen Bauvorschriften
- Wohnungsbedarf liegt vor
- Versteuerung des Einkommens in Österreich
- Gesicherte Finanzierung
- Nachgewiesenes Eigentums- bzw. Baurecht
- Angemessener Preis für Bau und Grundstück
- Maximale Wohnnutzfläche darf nicht überschritten werden
- Gebäudeausweis
- Finanzierungsdefízit liegt vor
- Gewerberechtliche Berechtigung des Bauträgers nach österreichischem Recht
Wenn Sie Zweifel hinsichtlich der Förderbarkeit des Bauvorhabens oder Fragen zum Wohnungskauf haben, rufen Sie unser Info-Center an: Telefon 05574/511-8080.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8-12 und 13-16 Uhr (außer Mittwoch Nachmittag)