Der Wohnungsbedarf wird grundsätzlich für alle Personen angenommen, die kein Wohnobjekt im Eigentum besitzen und auch über kein Wohnrecht verfügen. Wer bereits eine Wohnung besitzt, kann den vollen Neubauförderungskredit erhalten, wenn er seine Wohnung an eine förderbare Person verkauft. Bleibt das Objekt im Eigentum oder erfolgt ein Verkauf an eine nicht förderbare Person reduziert sich die Förderung auf 60 Prozent. Besitzer von zwei Wohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen.