Die Auszahlung des Neubauförderungskredits richtet sich nach der Baufertigstellung:
Rohbau mit Dach | 60 % |
Bauvollendung/Bezug | 40 % |
Wie hoch ist die Verzinsung des Kredits und wie erfolgt die Rückzahlung?
Mit Ausnahme der Mietwohnungen gemeinnütziger Bauträger ist der Förderungskredit wie folgt zu verzinsen und zu tilgen:
Förderstufen Basis und 3:
1. bis 5. Jahr | Verzinsung 1,0 % | Jahresannuität 1,5 % |
6. bis 10. Jahr | Verzinsung 1,5 % | Jahresannuität 2,5 % |
11. bis 15. Jahr | Verzinsung 2,0 % | Jahresannuität 4,5 % |
16. bis 20. Jahr | Verzinsung 3,0 % | Jahresannuität 7,0 % |
21. bis 27. Jahr | Verzinsung 4,0 % | Jahresannuität 9,0 % |
Förderstufen 4 und 5:
1. bis 10. Jahr | Verzinsung 1,0 % | Jahresannuität 1,5 % |
11. bis 20. Jahr | Verzinsung 2,0 % | Jahresannuität 3,0 % |
21. bis 30. Jahr | Verzinsung 3,0 % | Jahresannuität 6,0 % |
31. bis 35. Jahr | Verzinsung 4,0 % | Jahresannuität 9,5 % |
Die Verzinsung beginnt mit der Auszahlung vom Förderungskonto und wird monatlich verrechnet. Die Tilgung beginnt am Ersten jenes Monats, welcher der Vollendung des Bauvorhabens bzw. dem Bezug des geförderten Objektes folgt. Die jährlichen Annuitäten sind in Form von monatlichen Raten am Ersten jedes Monats zu leisten. Der Kredit ist durchschnittlich in 27 Jahren getilgt.