Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses in Höhe von € 2.000,-- beim Eigenheim, € 1.000,-- je Wohneinheit bei Wohnanlagen mit bis zu 20 Wohnungen und von € 900,-- je Wohneinheit bei Wohnanlagen mit mehr als 20 Wohnungen. Es erfolgt keine Einkommens- oder Vermögensbetrachtung.
Die Förderung wird direkt an den Errichter eines Eigenheims bzw. einer Wohnung durch Zu-, Ein- oder Umbau, bei Wohnanlagen direkt dem Bauträger nach Erhalt der Rechnung samt Zahlungsbeleg und Nachweis der technischen Spezifikation ausbezahlt. Der Förderungsantrag ist spätestens sechs Monate ab Rechnungsdatum zu stellen.
Die technischen Spezifikationen sind in den Erläuterungen zur ökologischen Maßnahme C 7b "Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung" im Baubook (Link) hinterlegt.
Eine Liste der förderbaren Lüftungsanlagen kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Download:
offene Liste der förderbaren Lüftungsanlagen Stand 25.08.2011 (88 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme