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Bauen - Straßenbau

Lärmschutzförderung

Informationen zur Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen

Warum wird gefördert?

Zweck der Förderung von Schallschutzmaßnahmen ist der Schutz der Menschen und ihrer natürlichen Umwelt vor störenden Lärmeinwirkungen. Gefördert werden Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen.


Was wird gefördert?
  • Schallschutzfenster
  • Schallschutztüren
  • Schalldämmlüfter


Das Merkblatt erhalten sie hier.

Das Antragsformular für Lärmschutzförderung erhalten Sie hier.

Infobox

Kontakt:

  1. Straßenbau – Objektmanagement Straßen (Lageplan·Fahrplan)

    1. Wolfgang Feurstein, Telefon +43 (0) 5574 / 511 - 27228, E-Mail 

Letzte Bearbeitung: 28.07.2009


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