Zweck der Förderung von Schallschutzmaßnahmen ist der Schutz der Menschen und ihrer natürlichen Umwelt vor störenden Lärmeinwirkungen. Gefördert werden Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen.
Das Merkblatt erhalten sie hier.
Das Antragsformular für Lärmschutzförderung erhalten Sie hier.
Kontakt:
Straßenbau – Objektmanagement Straßen (LageplanFahrplan)
Letzte Bearbeitung: 28.07.2009